Der Heimathafen ist eine Einrichtung zur ganzjährigen Betreuung über Tag und Nacht von Jungen. Das Aufnahmealtern bewegt sich im Rahmen von 10 – 14 Jahren, wobei das Betreuungsalter bis zur Verselbstständigung geht.
Der Heimathafen dient der Hilfe zur Erziehung mit dem Ziel zunächst eine Stabilisierung des Umfelds des Kindes vorzunehmen, um Bindungserfahrungen zu korrigieren und ihnen einen Schutzraum zu bieten. Je nach persönlicher Situation ist eine Rückkehr in die Ursprungsfamilie nicht ausgeschlossen, jedoch wird auch, je nach Alter, eine Verselbstständigung, je nach Bedarf des Kindes, ins Auge gefasst und Perspektiven geklärt.
Dabei ist der Heimathafen eine auf längere Zeit angelegte Lebensform, in Form einer Wohngruppe mit 5 Belegungsplätzen, die ein gemeinschaftliches Zusammenleben fördert und die Jungen langsam auf ein selbstständiges Leben vorbereitet.
Die Jungen werden in ihrem derzeitigen Entwicklungsstand abgeholt und adäquat zu ihren körperlichen, emotionalen und kognitiven Fähigkeiten gefördert.
Die rechtliche Grundlage für diese Wohngruppe bietet (§27/ §34/ §36/ §37/ §37c/ §41/ §45 und §45a SGB VIII).
Der Heimathafen richtet sich strikt nach den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes und passt altersgerecht die Hilfemaßnahmen an. So sorgen die, fachlich qualifizierten, Mitarbeiter bei den 10-Jährigen eher dafür, dass Bewegung und Entspannung, Abenteuer, Geborgenheit, genauso wie Struktur und Freiheit im Einklang sind, während bei den 16-Jährigen die Notwendigkeit von Sicherheit und Freiheit in Balance sind. Hier stehen die Unterstützung, das Loslassen und die Selbstständigkeit im Fokus.